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Notariat

Neben der fachlichen Qualität unserer Arbeit achten wir darauf, dass wir die Erwartungen der Beteiligten erfüllen, wenn es um kurze Reaktionszeiten, effiziente Prozesse und um die schnelle Vergabe von Beurkundungsterminen geht.

Wir leisten eine umfassende Beratung. Nur so können wir das erreichen, was die Parteien wirklich wollen.

Es ist uns ein Anliegen, dass Sie am Ende des Beurkundungsverfahrens vollauf zufrieden mit uns sind.

Wir beurkunden in deutscher und in englischer Sprache.

Bereiche

Immobilienkaufverträge

Die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen bildet einen Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit.

Zu den Kaufobjekten gehören Wohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Immobilien haltende Gesellschaften und Immobilien-Portfolios aller Art.

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Wir führen die Beurkundungsverfahren für Privatpersonen wie auch für nationale und internationale Gesellschaften jeder Größe.

Bundesweit arbeiten wir mit Rechtsanwaltskanzleien zusammen, die Immobilientransaktionen für ihre Mandanten vorbereitet haben und nun einen Notar suchen, der die Zusammenhänge schnell erfasst.


Share Deals

Beim Immobilienkauf können Sie das Grundstück als solches kaufen („Asset Deal“). Alternativ dazu können Sie die Gesellschaft kaufen, der das Grundstück gehört („Share Deal“). Auf diese Weise übernehmen Sie die Gesellschaft als Ganzes mit allen Aktiva und Passiva wie auch mit allen Vertragsverhältnissen.

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Die Vorteile des Share Deals beruhen häufig auf steuerrechtlichen Überlegungen oder auf dem Wunsch der Unternehmensführung nach Kontinuität.

In vielen Fällen werden die komplexen Vertragstexte von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien ausgehandelt und gestaltet. Wir arbeiten gerne mit unseren Anwaltskollegen zusammen. Selbstverständlich prüfen wir die uns vorgelegten Vertragsentwürfe genau, um insbesondere zu Fragen der grundbuchverfahrensrechtlichen Vertragsabwicklung Vorschläge unterbreiten zu können.

Auf unsere Erfahrung und unser Wissen im Bereich des Share Deals können Sie sich verlassen.


Portfolioverträge

Soll bei einer Immobilientransaktion nicht eine einzelne Immobilie, sondern ein ganzes Bündel an Immobilien verkauft werden, spricht man von einem Portfolio-Vertrag.

Durch vertragsspezifische Regelungen wird sichergestellt, dass die Interessen beider Vertragsparteien trotz der höheren Komplexität der Transaktion ausgewogen berücksichtigt werden. Daneben können auch besondere Klauseln zur Erleichterung der Finanzierung oder zur steuerrechtlichen Optimierung sinnvoll sein.

Wir betreuen häufig den An- und Verkauf von Immobilien-Portfolios. Mit unseren definierten Prozessen sorgen wir dafür, dass das Beurkundungsverfahren bis hin zur Eigentumsumschreibung zügig vorangeht.

Bauträger

Zu unseren Auftraggebern zählen Bauträgergesellschaften unterschiedlicher Größe.

Im Gespräch mit dem Bauträger entwickeln wir für jedes Vorhaben einen Musterkaufvertrag, der die berechtigten Interessen des Bauträgers wahrt und zugleich ausgewogen ist.

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Wir vermeiden die Verwendung unwirksamer Klauseln, was dazu führt, dass die Vertragsabwicklung für alle Beteiligten schnell und unkompliziert erfolgen kann.

Gerade beim Bauträgervertrag sind eine flüssige Kommunikation und eine möglichst schnelle Vertragsabwicklung von Bedeutung. Wir sind darauf eingestellt, diesen Anforderungen zu genügen.


Aufteilung

Die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern und anderen Immobilienarten in Sondereigentum stellt in vielen Fällen keine besondere Herausforderung dar.

Interessant wird es, wenn ein Grundstück bereits mit einer Immobilie bebaut ist, für die ein öffentlich-rechtliches Aufteilungsverbot gilt, und auf demselben Grundstück ein neues Gebäude errichtet wird, das dem Aufteilungsverbot unterliegt.

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Um das Verfahren in diesen Fällen effizient und vorausschauend zu führen, nehmen wir mit den zuständigen Behörden und den Grundbuchämtern im Vorfeld der Einreichung des Teilungsantrags Kontakt auf. So können wir klären, welche spezifischen Anforderungen erfüllt sein müssen, um die Aufteilung zu erreichen.


Verschenken und Vererben

Die warme Hand gibt besser als die kalte.“ Diese Lebensweisheit trifft in vielen Fällen zu. Denn die Planung der Vermögensnachfolge muss aus unterschiedlichen Gründen auch die Schenkung zu Lebzeiten als Option berücksichtigen.

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Zwei wesentliche Vorteile des Verschenkens liegen auf der Hand. Zum einen kann der Schenkende die Freude und Dankbarkeit des Beschenkten miterleben. Zum anderen sprechen gewichtige steuerrechtliche Gründe dafür, die Steuerfreibeträge zu Lebzeiten zu nutzen.

Das Verschenken und Vererben stellt für viele Menschen eine Herausforderung dar. Bei der Entscheidungsfindung müssen etliche Aspekte berücksichtigt werden.

Gerne stehen wir Ihnen für ein notarielles Beratungsgespräch zur Verfügung.


Testament

Wann ist der beste Tag, um über sein Testament nachzudenken? Heute. Denn in jeder Lebenslage ist es sinnvoll, durch ein wohl überlegtes Testament vorzusorgen und sich der zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten zu bedienen.

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Durch ein gelungenes Testament ersparen Sie Ihren Erben unnötige Konflikte. Es ist an Ihnen, zu bestimmen, wer welche Teile Ihres Vermögens erhalten soll. Mit einem Testament können Sie besonderen Umständen, wie etwa im Fall einer Patchwork-Konstellation, gerecht werden. Je nachdem, wie Sie es wünschen, kann Ihr (gemeinschaftliches) Testament ein hohes Maß an Flexibilität oder eher eine starke Bindungswirkung für die Zukunft aufweisen.

Bei der Gestaltung eines Testaments können in aller Regel Elemente aufgenommen werden, die zu einem steuerrechtlich optimierten Ergebnis führen. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin bei der Entwicklung Ihres Testamentes zusammen.


GmbH-Gründung

Es ist so weit: Sie wollen gründen.

Wir unterstützen Sie auf dem Weg in Ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit durch die Gestaltung und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen, die Ihren Anforderungen entsprechen.

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Ihre Gesellschaft wird unterschiedliche Lebensphasen durchschreiten. Mal soll das Kapital erhöht, mal ein neuer Gesellschafter hinzugenommen werden. Möglicherweise werden Sie aus steuerrechtlichen Gründen eine gesellschaftsrechtliche Konzernstruktur errichten wollen.

Egal worum es geht: Gerne begleiten wir Ihre Gesellschaft durch alle Phasen mit unseren notariellen Tätigkeiten.


Ehevertrag

Ein gut konzipierter Ehevertrag dient nicht der Benachteiligung des einen Ehepartners.

Vielmehr geht es darum, Konflikte zu vermeiden, die insbesondere im Falle einer Scheidung zu erheblichem Kosten- und Zeitaufwand führen können. Niemand sollte beispielsweise nach dem Ende der gemeinsamen Zeit Jahre damit verbringen, ein gerichtliches Verfahren über die genaue Bestimmung des Zugewinnausgleichsanspruchs zu führen.

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Mit einem Ehevertrag können Ansprüche, die im Falle einer Scheidung zu Streit führen könnten, geregelt werden. Neben der Einschränkung und dem Ausschluss von Zugewinn-, Unterhalts- oder Versorgungsausgleichsansprüchen kann auch eine Kompensationszahlung zugunsten des Ehepartners vereinbart werden, der wirtschaftlich weniger stark aufgestellt ist oder der seine Karriere für die Kindererziehung zurückgestellt hat.

Der Abschluss eines Ehevertrages kann ein kniffliges Unterfangen sein. Wir helfen Ihnen, durch unsere notarielle Beratung zu einem für beide Seiten guten Ergebnis zu kommen.


Familien-KG

Die Gründung einer Familien-KG stellt eine besonders nachhaltige und planbare Form der Übertragung von Vermögen an Familienangehörige dar.

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Neben etlichen steuerrechtlichen Vorteilen bietet die Familien-KG die beste Möglichkeit, bereits minderjährigen Kindern Vermögenswerte zu übertragen. Die Vermögensverwaltung wird dabei von den Eltern übernommen, die die KG gegründet haben. Umfangreiche Kontroll- und Sicherungsklauseln können in den KG-Vertrag aufgenommen werden.

Gemeinsam mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater konzipieren wir eine passgenaue Gestaltung Ihrer Familien-KG. Ihre Kinder werden es Ihnen danken.


Unternehmenskauf

Der Unternehmenskauf ist beurkundungsbedürftig, wenn er einzelne Elemente enthält, die dem Beurkundungserfordernis unterfallen. Dabei kann es sich um die Übertragung von Immobilien oder GmbH-Geschäftsanteilen handeln.

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Häufig bietet sich beim Unternehmenskauf die Erstellung von Bezugsurkunden an. In eine Bezugsurkunde werden Inhalte des Kaufvertrages ausgelagert, wie etwa umfangreiche Anlagen. Den Parteien übersenden wir im Regelfall mindestens eine Woche vor dem Beurkundungstermin eine beglaubigte Abschrift der Bezugsurkunde. So besteht für alle Beteiligten die Möglichkeit, deren Inhalt vor der Beurkundung des Unternehmenskaufvertrages zu prüfen.

Uns ist bewusst, dass der Unternehmenskaufvertrag nach einer häufig längeren Verhandlungsphase zeitnah beurkundet werden soll. Sprechen Sie uns an. Wir können Ihnen in aller Regel einen kurzfristigen Beurkundungstermin anbieten.


Umwandlung

Die Umstrukturierung von Unternehmensgruppen durch eine Umwandlung bietet sich in vielen Fällen an. Dabei kommen die Verschmelzung, die Spaltung oder der Formwechsel als mögliche Umwandlungsformen in Betracht.

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Durch die Umwandlung kann der Verkauf einzelner Unternehmenssparten vorbereitet werden. Möglich ist auch die Vorbereitung einer Vermögensnachfolge. Häufig geht es in diesem Prozess um steuerrechtliche Aspekte, die Vermeidung unnötiger Administrationskosten oder um eine Straffung unübersichtlich gewordener Konzernstrukturen.

Wir kennen uns im Bereich des Umwandlungsrechts aus. Gerne arbeiten wir mit Ihren Steuerberaterinnen und -beratern zusammen.

Übrigens: Die auf den 31.12. des Vorjahres erstellte Bilanz kann nur dann der Umwandlung zugrunde gelegt werden, wenn die Umwandlung bis zum 31.8. zum Handelsregister angemeldet wurde. Dies bedeutet aber nicht, dass das Umwandlungsverfahren erst im August begonnen werden kann. Wir stehen Ihnen das ganze Jahr über für die notarielle Begleitung Ihres Umwandlungsvorhabens zur Verfügung.


Vollmachten und Patientenverfügung

Wir empfehlen Ihnen, notarielle Vollmachten und Patientenverfügungen zu erstellen.

Diese Schriftstücke müssen nicht beurkundet werden; sie können auch privatschriftlich abgefasst werden. Die notarielle Vollmacht hat aber die Richtigkeitsgewähr für sich. Auch aus diesem Grund wird sie in der Praxis viel stärker akzeptiert als die privatschriftlichen Vollmachten.

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Die Vollmachtsurkunde gliedert sich zumeist in drei Teile. Im ersten Teil wird eine Vollmacht für alle wirtschaftlichen Bereiche erteilt. Im zweiten Teil geht es um Entscheidungen im Bereich der Gesundheit und der ärztlichen Behandlungsmaßnahmen. Im dritten Teil wird eine Patientenverfügung errichtet, mit der der Vollmachtgeber erläutert, welche ärztlichen Behandlungen er wünscht und welche nicht.

Die Erteilung der notariellen Vollmacht macht die gerichtliche Bestellung eines Betreuers überflüssig. Auch dieser Aspekt spricht dafür, eine notarielle Vollmacht zu errichten.

Unsere notarielle Vollmacht ist nicht nur bei Krankheit, sondern bei allen anderen Formen der Verhinderung des Vollmachtgebers anwendbar. Sie gilt über den Tod des Vollmachtgebers hinaus, so dass der Bevollmächtigte handlungsfähig bleibt, auch wenn noch kein Erbschein ausgestellt wurde.

Die Beurkundung der notariellen Vollmacht sollte man nicht auf die lange Bank schieben. Die Vollmacht kann unter Umständen auch kurzfristig vonnöten sein.


Notarhaftung

Im Bereich der Notarhaftung vertreten wir ausschließlich unsere Notarkolleginnen und -kollegen. In diesem Fall haben wir uns für eine Seite entschieden. Wir bitten um Verständnis.

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Mit der umfangreichen und weiterhin im Fluss befindlichen Rechtsprechung zur Notarhaftung sind wir vertraut. Wir führen die Verfahren konsequent durch die Instanzen und stehen auch der BGH-Anwaltschaft als Gesprächspartner zur Verfügung.

Die Mandatierung erfolgt in diesen Fällen regelmäßig unter Mitwirkung Ihrer Haftpflichtversicherung. Wir sind auf die Abläufe und Anforderungen Ihrer Versicherung eingestellt.


Datenblätter

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