Ob Maklerrecht, Gewerbemietrecht oder Immobilienkauf – wir stehen Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite. Von der sicheren Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche begleiten wir Sie mit Erfahrung und Transparenz. Verlassen Sie sich auf individuelle Lösungen für Ihre immobilienrechtlichen Anliegen.
Immobilienmakler machen oft die Erfahrung, dass ihre Leistungen nach Abschluss des Kaufvertrages von den Kunden nicht mehr honoriert werden. Bleibt die vereinbarte Maklerprovision aus, setzen wir Ihre Ansprüche gegen Ihre Auftraggeber durch und nutzen dabei unsere langjährige gerichtliche Erfahrung.
Im Vorfeld gestalten wir Ihre Vertragsformulare so sicher, dass die gesetzlichen Formalia sowie das Widerrufsrecht für Sie nicht zur Stolperfalle werden. Werden Sie als Kunde zu Unrecht auf Zahlung einer Maklerprovision in Anspruch genommen, wehren wir die Forderungen für Sie ab.
Gewerbemietrecht
Bei der Vermietung einer gewerblich genutzten Immobilie ist die Ausgestaltung des entsprechenden Mietvertrages das „A und O". Wir vertreten daher sowohl Vermieter als auch Mieter bereits bei den Vertragsverhandlungen und beraten Sie bei der Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen. Treten im Verlaufe des Mietverhältnisses Unstimmigkeiten auf, setzen wir Ihre Rechte durch und vertreten Sie – soweit nötig – auch vor Gericht.
Immobilien
Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Vorhaben mit Rat und Tat zur Seite.
Wir entwerfen oder prüfen den Vertragstext für Sie. Aus unserer Praxis sind uns sämtliche Vertragsgestaltungen geläufig.
Sollten Sie dies wünschen, begleiten wir Sie zu dem Notartermin.
Auch im Nachgang des Vertragsschlusses beraten wir Sie hinsichtlich aller sich möglicherweise ergebenden Herausforderungen.
Wir bieten Ihnen eine hohe Kostentransparenz. Regelmäßig erbringen wir unsere Leistungen zu im Vorfeld vereinbarte Pauschalvergütungen, die sich am Kaufpreis der Immobilie orientieren
WEG-Recht
Wird man Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, so kauft man neben der Immobilie auch eine dauerhafte Rechtsbeziehung zu seinen Nachbarn ein. Ergeben sich hierbei Konflikte, beraten wir Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht.
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Ebenso vertreten wir die Wohnungseigentümergemeinschaft sowohl gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern als auch gegenüber außerhalb der WEG stehenden Dritten. Wir beraten die jeweilige Hausverwaltung und halten Kontakt zu den Mitgliedern des Beirats. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Wahrung der Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Bauträgern.