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Bau- und Bauträgerrecht

Jedes Bauprojekt bringt juristische Herausforderungen mit sich. Der Bauprozess erfordert stets kurzfristige Lösungen. Ob Auftraggeber oder Auftragnehmer, ob Bauträger oder Erwerber eines Bauträgerobjektes – wir unterstützen Sie bereits bei der Entwicklung des Vertrages, leisten baubegleitende Beratung und setzen Ihre Rechte auch vor Gericht durch.

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Bauträgerrecht

Wer bei einem Bauträger eine Immobilie erwirbt, muss sich mit juristischen Bedingungen aus den unterschiedlichen Bereichen Grundstückskaufrecht, Werkvertragsrecht und WEG-Recht auseinandersetzen.

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Die sich hieraus ergebenden Wechselwirkungen sind für den Käufer oft schwer zu überschauen. In dieser Situation klären wir Sie umfassend über die Rechtslage auf. Wir vertreten sowohl die einzelnen Käufer als auch die von Mängeln betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber dem Bauträger. Daneben nehmen wir auch laufend die Rechte von Bauträgergesellschaften wahr, dies nicht nur gegenüber den Käufern, sondern auch gegenüber den Auftragnehmern.


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Privates Baurecht

Ebenso wie die Bauleistung selbst, ist auch die vertragliche Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auf ein gutes Fundament angewiesen. Sowohl für unsere gewerblich im Baubetrieb tätigen Mandanten als auch für private Auftragnehmer erstellen wir Bauverträge und prüfen entsprechende Angebote.

Oft bringt der Bauverlauf Situationen mit sich, die eine schnelle Reaktion erfordern. Hier stehen wir Ihnen kurzfristig zur Seite. Lassen sich Streitigkeiten nicht außergerichtlich klären, greifen wir auf eine lange und breite bauprozessuale Erfahrung zurück.