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Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht begleiten wir Sie umfassend – von der Gestaltung wasserdichter Arbeitsverträge über den Schutz vor unrechtmäßigen Kündigungen bis hin zu Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungen. Mit fundierter Beratung und rechtlicher Expertise setzen wir Ihre Interessen durch und schaffen klare Grundlagen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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Arbeitsrecht

Im Arbeitsverhältnis müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlreiche rechtliche Aspekte beachten. Dies betrifft unter anderem die Gestaltung des Arbeitsvertrages, die Rechte und Pflichten im laufenden Arbeitsverhältnis, die korrekte Beteiligung des Betriebsrats und die Wirksamkeit von Kündigungen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist entscheidend, um spätere Streitigkeiten und ungewollte Konsequenzen zu vermeiden. Die Wirksamkeit einer Kündigung kann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage überprüft werden – deren Ausgang für beide Seiten von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein kann.

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Welche Regelungen müssen und welche sollten im Arbeitsvertrag enthalten sein, welche Besonderheiten sind bei der Erstellung von Geschäftsführeranstellungsverträgen zu beachten, welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis und wie werden diese eingefordert bzw. durchgesetzt, wann und in welcher Form muss der Betriebsrat beteiligt werden, unter welchen Voraussetzungen kann eine Kündigung ausgesprochen werden, wie reagiert man auf den Erhalt einer solchen und was ist bei einer Aufhebungsvereinbarung zu beachten?

Bei der Begründung, im Verlauf und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt es zahlreiche Fragen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Herausforderungen stellen. Bereits kleine Unachtsamkeiten können zur Folge haben, dass Ansprüche nicht (mehr) geltend gemacht werden können, eine Kündigung unwirksam ist oder sonstige ungewollte Konsequenzen eintreten. Daher ist es von besonderer Bedeutung, mit sorgfältiger Gestaltung des Arbeitsvertrags unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben eine solide Grundlage für das Arbeitsverhältnis zu schaffen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Spätestens im Kündigungsschutzverfahren wird es – neben den inhaltlichen und formellen Voraussetzungen der Kündigung selbst – auf die Wirksamkeit einzelner vertraglicher Regelungen ankommen.

Die gesetzlichen Vorgaben unterliegen ganz besonders im Arbeitsrecht einem stetigen Wandel. Hier ist es unerlässlich, stets auf dem neuesten Stand zu sein und auch die letzte Änderung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu kennen, um die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens einschätzen zu können. Daneben sind die prozessualen Besonderheiten vor dem Arbeitsgericht zu beachten. Gern stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht beratend zur Seite, setzen uns für Ihre Interessen ein und Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch.


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Arbeitsvertrag

Die präzise Gestaltung des Arbeitsvertrags schafft Verlässlichkeit und regelt wesentliche Rechte und Pflichten. Ein gut formulierter Vertrag schützt vor Missverständnissen und Konflikten, weshalb eine rechtlich fundierte und individuelle Ausarbeitung unerlässlich ist.

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Ein Arbeitsvertrag legt die wesentlichen Rahmenbedingungen fest, darunter Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Ergänzende Nebenabreden, beispielsweise zu Homeoffice oder Dienstwagen, sollten so festgehalten werden, dass klare Verhältnisse geschaffen werden. Uns ist bei der Vertragsgestaltung dabei besonders wichtig, neben den gesetzlichen Anforderungen auch Ihre individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen.


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Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern und schützt Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen sowie der Nachweis einer sozialen Rechtfertigung bei verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen spielen dabei eine entscheidende Rolle.

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Besonders geschützte Gruppen wie Betriebsratsmitglieder, Schwangere oder Schwerbehinderte genießen zusätzlich spezielle gesetzliche Absicherungen. Arbeitnehmer können gegen unrechtmäßige Kündigungen mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Arbeitgeber profitieren von rechtlicher Beratung, um Risiken zu minimieren und den Anforderungen gerecht zu werden.


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Aufhebungsvertrag und Abfindung

Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen bieten Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Sie schaffen Planungssicherheit und vermeiden langwierige Auseinandersetzungen. Eine Aufhebungsvereinbarung beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem festgelegten Termin, während die Abwicklungsvereinbarung die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung regelt. Häufig wird eine Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes vereinbart. Gern beraten wir Sie zu möglichen Regelungsinhalten und gestalten mit Ihnen eine passende Vereinbarung.

Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Es legt die Rechte und Pflichten des Betriebsrats sowie die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber fest. Es umfasst die Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Betriebsrat frühzeitig einzubeziehen und mit ihm zu kooperieren. Eine Missachtung dieser Rechte kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine rechtzeitige und fundierte Beratung ermöglicht eine konstruktive Zusammenarbeit und hilft, Konflikte zu vermeiden.